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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 499932 | ||
Datum | 01.08.2008 19:00 MSG-Nr: [ 499932 ] | 101273 x gelesen | ||
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Ich hab da was im Hinterkopf, dass unsere Nachbarn in der Alpenrepublik genau für diese Fälle einen "Feuerwehrführerschein" haben, wo bei dieser vermutlich noch weiter greift, weil das unserem TSF vergleichbare KLF wegen der 9 Mann 4,9t hat (bitte korrigieren, wenns nicht stimmt. Weiß da jemand mehr, wie das mit dem Feuerwehrführerschein läuft. Alter 3er Führerschein mit 7,5t ohne Erfahrung war Sch... nicht gut, auf der anderen Seite: wieviele Bauernburschen fahren ihre landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit bis zu XX km/h und einer Gesamtmasse des Zuges, dass die über das Gewicht eines LFs nur lächeln können! Wo liegen hier die Grenzen (Gewicht/Geschwindigkeit) der Klasse T und wär es nicht besser Inhaber des T bei gleichzeitigem Besitz des B zu erlauben bis zu 4,25t zu fahren (Kombination aus Erfahrung Gewicht und Geschwindigkeit)? | ||||
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