Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Kinderfeuerwehr | 29 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 499918 |
Datum | 01.08.2008 17:47 MSG-Nr: [ 499918 ] | 8715 x gelesen |
Infos: | 02.08.08 Kinderfeuerwehr in SDachsen-Anhalt
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Themengruppe: | Mitgliederwerbung |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Jugendfeuerwehr
Jugendfeuerwehr
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Jugendfeuerwehr
Guten Tag
Geschrieben von Sebastian Stadler
Durch eine Satzungsänderung wurde das Eintrittsalter in die Jugendabteilung von 10 auf 6 Jahre herabgesenkt, dadurch gibt es auch keine Probleme mit dem Versicherungsschutz, da die Kids vollwertige Mitglieder der Feuerwehr sind.
Das ist in BaWü gem. Feuerwehrgesetz und Unfallkasse ( siehe z.B. " Hier " ) kein Problem, wir haben es gut. Da kann jede FF gem. örtlicher Satzung ein Mindesalter für die Aufnahme zur JF, so wie es ihr ratsam erescheint, festlegen. So muss nicht eine weitere Sonderabteilung, neben JF, EA und Altersabteilung, innerhalb der FF gegründet werden. Die "`Kinderfeuerwehr" -lt. KJHG sind alle Leute unter 14 Jahre, und somit gut die Hälfte aller JF-Angehörige sowieso Kinder ;-))) -kann man somit als eine Altergruppe innerhalb einer bestehenden JF ansehen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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