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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 499549 | ||
Datum | 31.07.2008 20:55 MSG-Nr: [ 499549 ] | 101608 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton Kastner Hallo Leute, ich versteh jetzt den ganzen Radau darum nicht unbedingt. Ich habe damals vor Erwerb der FEK 2 mit meinem 3er einen Unimog 7,5t als LF8 im Einsatzdienst bewegt. Ist das sinnvoll? Ich denke nicht... Geschrieben von Anton Kastner Wieso eigentlich jetzt dieser Aufschrei? Weil endlich eine sinnvolle Einschränkung erlassen wurde, die man gerade zu torpedieren versucht. FEK B ist ein PKW-Führerschein, damit sollte man PKW bewegen können. 4,25t ist kein PKW und erfordert eine andere Ausbildung. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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