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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499542 | ||
Datum | 31.07.2008 20:31 MSG-Nr: [ 499542 ] | 101566 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Markus Eichermüller Hallo ich entdecke da Dinge wie Stromerzeuger, Kabeltrommel und Flutlichttrage, zwei Fässer mit Ölbinder, eine Tauchpumpe sowie Motorkettensäge samt Zubehör. Sollte man sich also nicht wundern, dass das mit 3,5 to. nicht klappt. Zum Glück hat man auf so unwichtige Dinge wie Atemschutzgeräte verzichtet.... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | ||||
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