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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 499458 | ||
Datum | 31.07.2008 16:44 MSG-Nr: [ 499458 ] | 102026 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl muss man den Satz verstehen? ... ganz einfach: Mit aktuellen Fahrgestellen ist es nicht (bzw. nur unter Ignorierung tatsächlicher Personengewichte) Standard-Fahrzeuge wie TSF (->Feuerwehr) oder auch den KTW-B (Bund-KatS, tw. auch Landes-KatS) auf 3,5t zu bauen. Landet immer häufiger bei 3,8t zGG (was i.d.R. das gleiche Fahrgestell ist). Ist halt primär ein Problem kleiner Feuerwehren (und des KatS), wo es eben bisher kein Fahrzeug >3,5t am Standort gibt. Gruss Gerhard | ||||
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