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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Überhose HuPF Teil 4 Typ B | 21 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8H., Wietzendorf / Niedersachsen | 499102 | ||
Datum | 30.07.2008 11:01 MSG-Nr: [ 499102 ] | 8120 x gelesen | ||
Laut FUK Niedersachsen muss bei der Einsatzbekleidung, in diesem Falle bei der Überhose nach HuPF Teil 4 Typ B ein definierter Bekleidungszustand hergestellt werden. Das heisst, beim Tragen dieser Hose MUSS vorher sämtliche Kleidung, ausser Unterwäsche, ausgezogen werden, da die Schutzfunktion durch darunter befindliche Bekleidung nachteilig beinflusst werden kann. Aber ich denke, wer schon einmal eine vierlagige Überhose getragen hat, macht dieses freiwillig, da die bewegungsfreiheit schon ziemlich eingeschränkt ist. Von Wärmestau ganz zu schweigen. | ||||
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