Geschrieben von Lars TiedemannDie Tätigkeit wird sich sicher nicht nur auf die Feuerwehr beschränken...
Doch wird sie. Der Unternehmer/die Institution muss genau definieren, welche Arbeit verrichtet werden soll, welche Ziele die Maßnahme haben soll und sie muss darlegen, dass die Arbeit eine zusätzliche Tätigkeit ist, sprich dass nicht eine sonst voll bezahlte Stelle durch einen 1€ Jobber besetzt wird.
Hr. Galow bekommt also für etwas, was er vorher lediglich - wie viele andere auch - ehrenamtlich bei seiner FW gemacht hat, nun 1,10€/Std. Finde ich völlig in Ordnung. Zudem findet vor allem er das auch völlig in Ordnung.
-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-
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