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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBezüge während der Ausbildungszeit, hier hD4 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen498375
Datum26.07.2008 20:58      MSG-Nr: [ 498375 ]2478 x gelesen

Geschrieben von Bach RüdigerWer lesen kann ist klar im Vorteil.....

Dann schreib wenigstens auch die Antwort GANZ hin:

Es gibt im Besoldungsrecht die Möglichkeit, Anwärtersonderzuschläge zu zahlen. Wird aber seltenst genutzt bei Referendaren. Regelfall ist Anwärterbezüge hD.
Die Mitarbeiter der Werkfeuerwehren allerdings bekommen das, was im Arbeitsvertrag steht. Das kann, wenn derjenige vorher schon in der Firma war, auch das ganz normale Gehalt sein.

Zahl geeigneter Bewerber: Es ist noch erträglich...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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 25.07.2008 12:29 Erwi7n P7. M7., Bad Soden a. Ts.
 25.07.2008 20:00 Bach7 R.7, Frankfurt
 26.07.2008 20:58 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 11.08.2008 10:45 Stef7an 7H., Essen

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