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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezüge während der Ausbildungszeit, hier hD | 4 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 498375 | ||
Datum | 26.07.2008 20:58 MSG-Nr: [ 498375 ] | 2478 x gelesen | ||
Geschrieben von Bach Rüdiger Wer lesen kann ist klar im Vorteil..... Dann schreib wenigstens auch die Antwort GANZ hin: Es gibt im Besoldungsrecht die Möglichkeit, Anwärtersonderzuschläge zu zahlen. Wird aber seltenst genutzt bei Referendaren. Regelfall ist Anwärterbezüge hD. Die Mitarbeiter der Werkfeuerwehren allerdings bekommen das, was im Arbeitsvertrag steht. Das kann, wenn derjenige vorher schon in der Firma war, auch das ganz normale Gehalt sein. Zahl geeigneter Bewerber: Es ist noch erträglich... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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