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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessisches Urteil zu Feuerwehrgebühren und die Folgen | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 498205 | ||
Datum | 26.07.2008 13:11 MSG-Nr: [ 498205 ] | 5065 x gelesen | ||
Das Urteil hat mich damals schon darin bestätigt, daß mein alter Steuer-Prof recht hatte wenn er die Juristenweisheit " judex non calculat" in " judex non calculat bono" erweitert hat. Wann immer die Jungs in schwarz (oder rot) versuchen irgend was mit Zahlen zu machen die nicht das §-Zeichen vorne dran haben geht das i.d.R. gründlich schief (vgl. so Stilblüten wie Halbteilungsgrundsatz o.ä. ökonomisch nicht haltbare Thesen). Vielleicht hätten sie vor dem Urteil jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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