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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBezüge während der Ausbildungszeit, hier hD4 Beiträge
AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen498089
Datum25.07.2008 20:00      MSG-Nr: [ 498089 ]2537 x gelesen

Hallo Erwin,

Du mußt dir mal die Laufbahnverordnungen der verschiedenen Bundesländer in Verbindung mit der jeweils gültigen (Länder-)Besoldungsordnung anschauen,
daraus ist ersichtlich wie während der Ausbildung Besoldet wird.

Beamter auf Probe = volle Bezüge in der aktuellen Besoldungsgruppe

Beamter auf Widerruf = Anwärterbezüge

Auch hier gilt wieder einmal der Grundsatz:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.....




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 25.07.2008 12:29 Erwi7n P7. M7., Bad Soden a. Ts.
 25.07.2008 20:00 Bach7 R.7, Frankfurt
 26.07.2008 20:58 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 11.08.2008 10:45 Stef7an 7H., Essen

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