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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezüge während der Ausbildungszeit, hier hD | 4 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 498089 | ||
Datum | 25.07.2008 20:00 MSG-Nr: [ 498089 ] | 2537 x gelesen | ||
Hallo Erwin, Du mußt dir mal die Laufbahnverordnungen der verschiedenen Bundesländer in Verbindung mit der jeweils gültigen (Länder-)Besoldungsordnung anschauen, daraus ist ersichtlich wie während der Ausbildung Besoldet wird. Beamter auf Probe = volle Bezüge in der aktuellen Besoldungsgruppe Beamter auf Widerruf = Anwärterbezüge Auch hier gilt wieder einmal der Grundsatz: Wer lesen kann ist klar im Vorteil..... | ||||
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