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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrvereine... war:Wer oder was sind wir überhaupt? | 45 Beiträge | ||
Autor | Onno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA | 497900 | ||
Datum | 25.07.2008 00:36 MSG-Nr: [ 497900 ] | 14435 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Was passiert wenn der Wehrführer nicht Vorsitzender des Vereins sein will? Zwingen kann man ihn ja nicht. Eine ähnliche Argumentation habe ich auch schon vertreten. Nach Aussage eines Rechtspflegers beim Vereinsregister geht das aber doch. Der Wehrführer wäre dann ein "geborenes Vorstandsmitglied". In anderen Bereichen soll das sogar üblich sein. (bspw. bei "kommunalen" Vereinen. Bei denen sei der Bgm. teilweise automatisch Vorsitzender) Problematisch wird eine solche Regelung dann, wenn der Wehrführer nicht im Verein mitwirken will, aber der Vorsitzende zur wirksamen Vertretung notwendig ist. Wenn dies nicht so ist, ist der Wehrführer zwar Vorsitzender, nimmt aber nicht am Tagesgeschäft teil (was seine Vertretungsberechtigung nicht ausschließt...). Grüße Onno -alles meine ganz private Meinung- | ||||
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