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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkosten PKW-Brand in S-H | 16 Beiträge | ||
Autor | Torb8en 8S., Reinfeld (Holstein) / Schleswig-Holstein | 497538 | ||
Datum | 23.07.2008 22:55 MSG-Nr: [ 497538 ] | 4187 x gelesen | ||
Ich würde dringend empfehlen so eine Gebührensatzung zu verabschieden. Sollte sonst jemand Protest gegen den Kostenbescheid einlegen, hast du nichts in der Hand. Ist bei uns so vorgekommen, und wir haben schnellstmöglich eine Gebührensatzung verabschieden lassen (durch die Stadtverordnetenversammlung). Gebühren berechnen kannst du ja immer, und auch einen Bescheid schreiben..Nur ob es auch jemand bezahlt :) Danke für die vielen Antworten, ich denke also wir werden es bei dem nächsten PKW-Brand mal "antesten". Wie schon geschrieben, in Zeiten knapper Kassen ist dies definitiv sinnvoll. | ||||
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