Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkosten PKW-Brand in S-H | 16 Beiträge |
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 497517 |
Datum | 23.07.2008 21:25 MSG-Nr: [ 497517 ] | 4363 x gelesen |
Persönliche Nachricht (über myForum)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo!
Geschrieben von Christian FischerIm Rahmen der spartsamen/ wirtschaftlichen Haushaltsführung sind sie dazu grundsätzlich verpflichtet.
Im Persönlichen Härtefällen können sie ggf. eine Ausnahme machen, aber wenn die Möglichkeit besteht Einnahmen zu generieren hat die Gemeinde dies aus zu tun.
Kann eine Gemeinde ohne eine Gebührensatzung (denn die hat hier nicht jede) diese Kosten geltend machen?
Gruß
Hauke
Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!
FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel
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