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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkosten PKW-Brand in S-H | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 497447 | ||
Datum | 23.07.2008 17:30 MSG-Nr: [ 497447 ] | 4594 x gelesen | ||
Hallo ! Geschrieben von Andreas Bräutigam Siehe z. B. § 41, Abs. 2 Nr. 3 FSHG NRW Das gilt aber immer noch nur für NRW ;) NRW "(2) Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen 1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, 2. von dem Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 im Rahmen ihrer Gefährdungshaftung nach sonstigen Vorschriften, 3. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft- , Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung," SH "1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist unbeschadet des Absatzes 2 für die Geschädigten unentgeltlich bei Bränden, der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen, der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden. (2) Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswache können Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze in den zusätzlichen Einsatzbereichen nach § 21 Absatz 4 und zu Zwecken nach Absatz 1 im Falle vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden, vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr, eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage, einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht, einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-, Luft- Schienen- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist " Das wichtige ist daran das "können" jeweils am Anfang des Paragraphen. Wird also immer eine Einzelfallentscheidung sein. Wenn derjenige natürlich mit Restalkohol gegen nen Baum fährt und das Auto in Flammen aufgeht, dann geschiehts ihm Recht ;) Aber wenn man so zur Arbeit fährt und das Auto brennt aus, dann ist das ja eigentlich schon schlimm genug. Eigentlich müsste das doch auch die Haftpflicht oder Kasko zahlen oder ? Kam letztens hier in einem Beitrag schon mal vor. mkg Henning Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | ||||
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