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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | PKW-Feuerlöscher | 21 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 497435 | ||
Datum | 23.07.2008 16:46 MSG-Nr: [ 497435 ] | 18128 x gelesen | ||
Tach Von der Warnweste bis zum Feuerlöscher Wer eine Reise ins Ausland plant, muss auch in Sachen Autoausrüstung gut vorbereitet sein. Die Missachtung der jeweiligen Mitführpflichten kann ärgerliche Strafen nach sich ziehen. Österreich In Österreich gehört bei der Autoausrüstung neben Verbandspaket und Warndreieck auch die Warnweste zum verpflichtenden Standard. Bei Nicht-EU-Ländern sollte man generell an die Grüne Versicherungskarte denken, innerhalb der EU wird die Mitnahme empfohlen. Der Europäische Unfallbericht ist im Handschuhfach gut platziert. Wer noch kein EU-Kennzeichen hat, darf auch innerhalb der EU das "A"-Pickerl nicht vergessen. Derzeit muss man noch folgende, zusätzliche Bestimmungen beachten: Baltikum (Estland, Lettland, Litauen), Bulgarien, Griechenland, Rumänien und Türkei: In diesen Ländern muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden. In Belgien und Polen muss ein Feuerlöscher nur dann an Bord sein, wenn das Fahrzeug im jeweiligen Land zugelassen ist. Für Reisende wird er aber dennoch empfohlen. In Dänemark, Norwegen und Schweden wird die Mitnahme eines Feuerlöschers grundsätzlich nur empfohlen. Bulgarien, Kroatien, Luxemburg und Ungarn: Warnwestenpflicht, die für alle Insassen, die nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen, gilt. Auch Motorradfahrer sind in diesen Ländern von der Warnwestenpflicht betroffen. In Ungarn gilt dies darüber hinaus auch für Radfahrer, die sich bei schlechter Sicht außerorts auf einer Fahrbahn bewegen. Belgien und Slowakei: Hier gilt die Warnwestenpflicht nur für den Fahrer (auch Motorradfahrer), sobald das Fahrzeug verlassen wird und man sich auf der Fahrbahn aufhält. Italien, Slowenien und Spanien: Alle Insassen, die das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Frankreich, Norwegen und Portugal: In diesen Ländern gilt die Warnwestenpflicht nur für Fahrzeuge (auch Motorräder), die im jeweiligen Land zugelassen sind. Reisenden wird die Mitnahme einer Warnweste aber dennoch dringend empfohlen. Bei Mietautos sollte im Vorfeld nachgefragt werden, ob eine Warnweste vorhanden ist. In Finnland wird das Mitführen einer Warnweste grundsätzlich nur empfohlen (auch Motorradfahrern). Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien: Wer ein Auto mit einem Anhänger fährt, muss ein zweites Warndreieck mitführen. In der Türkei müssen grundsätzlich in jedem Fahrzeug zwei Warndreiecke vorhanden sein. In Spanien gilt dies nur für im Land zugelassene Fahrzeuge, wird aber auch Reisenden empfohlen. Dafür müssen in Spanien alle Fahrzeuge mit einem Reservereifen ausgestattet sein. Quelle: ÖAMTC vom 12.06.2008 Entgegen teilweise anderslautender Presseberichte besteht für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge keine Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen. Lediglich in Fahrzeugen mit polnischem Kennzeichen muß ein Feuerlöscher vorhanden sein. Quelle ADAC für Polen Mehr Quellen für anderslautende Infos hab ich grad nicht gefunden. Wende dich doch aber vertrauensvoll an den ADAC....der sollte Dir das sagen können. PEter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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