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Thema | Ausbildung BF/FF, war: Abu Dhabi | 219 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 496748 | ||
Datum | 20.07.2008 12:41 MSG-Nr: [ 496748 ] | 224151 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Sucker Nun, das BBK bietet durch die AkNZ eine Ausbildungsstätte für Führungs- und Lehrpersonal. Das ist richtig ,-) Geschrieben von Alexander Sucker Dieses Personal führt dann vor Ort die Ausbildung der Selbsthilfekräfte durch, z.B. in solchen Lehrgängen: Das Seminar entspricht den Anforderungen der Berufsgenossenschaften und des Arbeitsschutzgesetzes an unterwiesene Personen. ;-) Und das ist keine Aufgabe für die AKNZ ;-)) Geschrieben von Alexander Sucker Damit meine ich, das Ausbildungsdauer und -inhalte durch das BBK gesteuert werden. Brandschutzhelfer ist eine Person, die sich aus Anforderungen der Berufsgenossenschaften und des Arbeitsschutzgesetzes ergibt. Deren Ausbildung ist wo (inhaltlich/zeitlich) geregelt ? Geschrieben von Alexander Sucker Sollte das BBK nicht dafür bereitstehen würden wohl verschiedenste Ausbildungsinhalte je nach "örtlichen Gegebenheiten" einstehen. Glaubst Du wirklich, das in NRW alle Kommunen ihre Aufgabe bzgl. Aufklärung/Ausbildung der Bevölkerung auch nur annähernd gleich nachkommen ? ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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