Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | 4m-FuG für Neufahrzeug | 50 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 496637 |
Datum | 19.07.2008 15:22 MSG-Nr: [ 496637 ] | 9955 x gelesen |
Infos: | 18.07.08 Lockerung der Bestimmungen 18.07.08 http://www.kfv-msp.de/fachinfos_we/2006/03/06-emv_kfz_richtlinie_aenderung.php
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Funkgerät
Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer ist nur dann erlaubt, wenn Dir der/die Hersteller des Autos das auch erlauben...
Dürfte bei den meisten gängigen Fahrzeugherstellern weniger das Problem sein, wenn sie's nicht freigeben wollen, ist das Fahrgestell eben nicht für Feuerwehrs geeignet. MAN schreibt z.B. in seinen Aufbaurichtlinien für TG-L und TG-M nur, dass die Geräte den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen müssen und eine Außenantenne an der in den Richtlinien angegebenen Positionen fachgerecht eingebaut sein muss. Für andere Hersteller hab ich's jetzt gerade nicht griffbereit.
Geschrieben von Ulrich Cimolinostimmt - wer garantiert, dass das Problem nicht am FuG liegt? Wer trägt ggf. bei einem alten Gerät die Beweislast, wenn der Hersteller sagt, die Probleme hat er sonst nicht?
Und wie läuft das bei einem neuen Gerät? Da streiten sich dann u.U. auch der Gerätehersteller und der Fahrzeughersteller lange Zeit rum, ohne dass das Problem gelöst wird. Für den Nutzer kommt's auf's selbe raus, wenn sich die Firmen quer stellen.
Gruß,
Michael
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