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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 4m-FuG für Neufahrzeug | 50 Beiträge | ||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 496636 | ||
Datum | 19.07.2008 15:13 MSG-Nr: [ 496636 ] | 9938 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino stimmt - wer garantiert, dass das Problem nicht am FuG liegt? Wer trägt ggf. bei einem alten Gerät die Beweislast, wenn der Hersteller sagt, die Probleme hat er sonst nicht? Das Gewährleistungsrecht ist doch klar geregelt... Wenn das FuG gemäß den einschlägigen Verordnungen eingebaut werden durfte, trägt zumindest im ersten halben Jahr der Hersteller die Beweislast... Sollte der Fehler erst danach auftreten, sieht es sinngemäß schwieriger aus. | ||||
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