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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 4m-FuG für Neufahrzeug | 50 Beiträge | ||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 496614 | ||
Datum | 19.07.2008 12:30 MSG-Nr: [ 496614 ] | 10108 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Der ist nur dann erlaubt, wenn Dir der/die Hersteller des Autos das auch erlauben... Kann der Aufbauhersteller das verbieten? Mit welcher gesetzlichen Grundlage? Ich denke hier ist es nur ein Problem der Gewährleistung bzw wie Du sagtest der Beweislast, wenn irgend etwas am Fahrzeug anschlie0end nicht mehr funktioniert. | ||||
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