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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergaberecht, war: O.-E. | 2 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 496601 | ||
Datum | 19.07.2008 10:16 MSG-Nr: [ 496601 ] | 1633 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino ich denke der Herr Prof. sollte sich mal die entsprechenden §§ der VOL inkl. einschlägiger Urteile durchlesen... Und mal mit offenen Augen eine Deutschlandrundreise machen. Die aktuellen FuStKW in BW sind ebenfalls Volkswagen, nicht Mercedes. Im Saarland sind die neuen Fahrzeuge fährt man nicht Ford, sondern überwiegend Peugeot, daneben auch einige Mercedes. Und ich habe lange genug in München gewohnt um zu wissen, dass dort die Polizei neben BMW auch Audi fährt, wie auch in Ingolstadt neben Audi auch BMW gefahren wird. Offenbar hat der Prof. Dudenhöffer gerade vorlesungsfreie Zeit und das Sommerloch entdeckt, da wollte er sich halt auch mal zu Wort melden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | ||||
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