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Thema | Ausbildung BF/FF, war: Abu Dhabi | 219 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 496384 | ||
Datum | 18.07.2008 12:54 MSG-Nr: [ 496384 ] | 224796 x gelesen | ||
Hoi, Geschrieben von Daniel Hermann Da ist die Definition doch recht klar, oder? Nein. Geschrieben von HBKG § 7 Da steht erstmal nicht, dass es im Namen eine Unterscheidung gibt. Man mag den von Dir gewählten Absatz so interpretieren - für mich hieße der erstmal, dass sich die BF als Feuerwehr XYZ - Berufsfeuerwehr bezeichnen darf, wenn sie das denn für dringend notwendig erachtet. Die von Dir aufgestellte Behauptung, DIE FEUERWEHR einer Stadt müsste erstmal als Berufsfeuerwehr bezeichnet werden, ist imo nicht richtig. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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