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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | (BF-) Vorschriften zur Höhe von Mobiliar in Großraumbüros | 15 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s M8., Barsinghausen / Niedersachsen | 496175 | ||
Datum | 17.07.2008 14:27 MSG-Nr: [ 496175 ] | 7279 x gelesen | ||
Hallo! Ich habe mich mit dem VB der BF Hannover unterhalten. Eine allgemeingültige Vorschrift gibt es nicht. Es hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten ab und müsste im Einzelfall geprüft werden. Bestätigt wurde, dass Möblierungen etc. innerhalb der Bürofläche nicht höher als 1,50m sein sollen, wenn dadurch die Erkennbarkeit eines Brandfalles durch die Mitarbeiter eingeschränkt wäre. Falls eine BMA mit akustischer Warnung vorhanden ist, gilt diese Einschränkung üblicherweise nicht. Vielen Dank für eure Beiträge! MkG, Johannes | ||||
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