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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Nato-AHK, war: Anhängerkupplung an kleinen LF | 5 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 496151 | ||
Datum | 17.07.2008 13:05 MSG-Nr: [ 496151 ] | 1945 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Thomas Middeke Geschrieben von Henning Koch Richtig ist, dass die BW viele Dinge selbst regelt, für die im zivilen Straßenverkehr andere Behörden zuständig sind. All dies geschieht aber im Rahmen der StVZO bzw. auch der FZV. Geschrieben von Thomas Middeke Nach StVZO, besser Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV, hätten viele BW Fahrzeuge keine Zulassung bekommen. Dann schau doch einfach mal in die FZV rein und wundere dich, dass auch das Zulassungsverfahren für Militärfahrzeuge dort genau geregelt ist. Keine Frage ist, dass es für bestimmte Dinge Ausnahmeregelungen gibt. Geschrieben von Thomas Middeke Geschrieben von Henning Koch Du musst hier verschiedene Dinge unterscheiden: Zum einen die Bauartgenehmigung. Die bescheinigt, dass das Bauteil den relevanten Vorschriften entspricht und erlaubt die Verwendung. Sie enthält ggf. Auflagen und Einschränkungen im Verwendungsbereich. Da gibt es entweder eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), die dem Hersteller vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wird oder eine Bauartgenehmigung im Einzelfall, die von der örtlich zuständigen Zulassungsstelle erteilt wird. Da die Zulassungsstelle keine Ahnung von Technik hat, braucht sie das von dir erwähnte Gutachten. Aber: wenn einzelne Vorschriften nicht erfüllt werden (z.B. die Forderung aus §43(4) StVZO), dann kann der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens für die Einzel-BG dies nicht genehmigen, er muss allerdings darauf hinweisen ("Ausnahme von ... erforderlich"). Die eigentliche Bauartgenehmigung kann dann nur in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dafür sind (je nach Fahrzeug) in NRW die Bezirksregierungen oder die örtlichen Zulassungsstellen zuständig. Alternativ kann der Verwendungsbereich auf das Mitführen von Anhängern i.S.v. §42(4) Nr. 4 beschränkt werden, vielleicht reicht das ja für Feuerwehrs... Gruß, Henning | ||||
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