Moin,
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer G-RTW ist doch m.W. ein Bus - und braucht damit ohnehin den entsprechenden Führerschein, oder nicht?
wenn das Teil ein Bus ist - kommt auf die Anzahl der Sitz- und Steh sowie in dem Fall wohl auch Liegeplätze an. Wenn die über 9 liegt dann ist es wohl ein Bus. Und dann braucht man einen FS Kl. D. Viele "busähnliche" Fahrzeuge, wie Büchereibusse oder Spielmobile, Infobusse usw. sind regelmäßig als LKW zugelassen und können somit auch mit C gefahren werden.
Geschrieben von Ulrich Cimolino(Unser Fahrlehrer hat mich letztens noch drauf hingewiesen, dass Führerscheinabsolventen nach 1999 Busse auch nur noch für Werkstattfahrten ohne KOM-Schein fahren dürfen, während frühere den auch ohne Insassen so bewegen dürften.)
Richtig. Dazu kommen meines Wissens auch noch Überführungsfahrten. Dabei ist wohl ein Mitfahrer zulässig, weil es ja Sinn der Werkstatt- bzw. Testfahrt ist ggf. Probleme am Bus zu erkennen, was der Fahrer ja nicht in jedem Fall kann (auslesen per Laptop in verschiedenen Fahrzuständen etc.)
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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