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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Sprungtuch | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Delmenhorst / Niedersachsen | 495951 | ||
Datum | 16.07.2008 19:59 MSG-Nr: [ 495951 ] | 2778 x gelesen | ||
Hallo, sollte es sich wirklich noch um ein Geschrieben von Peter Oberheiden Sprungtuches vom LF16/12 handeln, also so ein Teil aus Segeltuch, mit einem umlaufenden Seil für die Haltemannschaft von 16 FM (SB) und einer maximalen Sprunghöhe von 8 Metern, dann dürftest Du eigentlich genug Argumente haben..... Ist statt dessen geplant einen Sprungretter, der nur eine Bedienmannschaft von 2 FM (SB) erfordert und eine maximale Sprunghöhe von 16 erlaubt oder soll das Sprungrettungsgerät ersatzlos vom Fahrzeug genommen werden? Falls eine ersatzlose Herunternahme geplant ist, so gebe ich zu bedenken, daß ein Sprungrettungsgerät zur Normbeladung eines LF 16/12 gehört, es kann Situationen im Einsatz geben, in denen die Vornahme tragbarer Leitern nicht mehr zielführend für eine sichere Rettung gefährdter Personen sein kann.... Ungeachtet dessen wäre es aber schön, wenn Du uns ein paar Informationen mehr geben könntest, dann kann man vielleicht Argumente finden...sowohl pro als auch contra. In diesem Sinne CT Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar. | ||||
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