Hallo,
Geschrieben von Sebastian WernerWir haben auf unserem GWG Überdruckgeräte mit Faltenschlauch verlastet. Ich meine mich erinnern zu können,
das die so nicht mehr zulässig sind (NRW), weil der Faltenschlauch nicht Formfest ist.
Faltenschläuche an einem Behältergerät? Bist du ganz sicher?
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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