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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gestzlich Grundlagen | 12 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen | 495494 | ||
Datum | 15.07.2008 09:53 MSG-Nr: [ 495494 ] | 5603 x gelesen | ||
Es kommt darauf an für was die Behälter genutzt/zugelassen sind. Im Gefahrgutrecht gibt es für Kunststoffbehälter schon Fristen. Wenn ich da noch die richtige Zahl im Kopf habe z.B. bei den IBC sind das 5 Jahre, danach dürfen die Behälter nicht mehr für den Transport genutzt werden, können aber geprüft werden. Das gibt dann Probleme, wenn wir als Feuerwehr z.B. Diesel auffangen und in einen IBC füllen der abgelaufen ist. Das einfüllen ist kein Problem, aber die Entsorgungsfirma muss dann den Kraftstoff vor dem Transport umfüllen, oder darf das Behältnis nicht transportieren... Für (Edel)stahl Fässer / Kanister gilt dies nicht. P.S.: Gilt auch für die Reservekanister aus Kunststoff!!! Gruß aus Hessen Harald *derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt* -Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!- www.feuerwehr-dietzenbach.de www.jf-dietzenbach.de www.dietzenbach.de | ||||
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