Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gestern in Quer im Bayerischen Rundfunk | 60 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 494803 |
Datum | 12.07.2008 16:46 MSG-Nr: [ 494803 ] | 11374 x gelesen |
Infos: | 11.07.08 Video: "Feuerwehr bald ohne Fahrer"
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Themengruppe: | Führerscheine |
Grundgesetz
Grundgesetz
Hallo,
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Andreas Schambeck
Doch Feuerwehrwägen sind deutlich schwerer,
die erste Folge des höher, schneller, weiter. Wobei ich viele Feuerwehren kenne die die früher magische Grenze von 7,49t über Bord geworfen haben da es wegen der FS eh egal sei. Die Hersteller reagieren drauf. Thats Life.
Kann dir ansonsten durchaus zustimmen. Aber ein Teil der Gewichtsprobleme hat auch nichts mit dem Führerschein ansich zu tun. Früher war es kein Problem, ein Norm-TSF mit 3,5t darzustellen. Unser LT von 1978 hat bei Normbeladung und -besatzung trotz nur 3,2t zul. GG noch mehr als 200kg Gewichtsreserve. Nimm ein neues Fahrzeug und du tust dir schwer, das auf 3,5t zu bringen (stabileres Fahrgestell, schwererer Dieselmotor, mehr Sicherheitsausstattung, mehr Komfortausstattung, Umweltvorschriften). Bei einem LF10/6 gegenüber einem alten LF8 wird's noch deutlicher. Früher gab es ein LF8 mit 4,5t, mit Allrad mit 7,5t. Alleine an den 600l Wasser kann's nicht liegen, die ersten LF8/6 konnten auch die 7,5t (Straßenantrieb) noch locker halten. Aber auch da kommen die gleichen Dinge wie oben erwähnt und schon ist das Fahrzeug mit Straßenantrieb nicht mehr unter 8,5, mit Allrad kaum noch unter 10t zu bauen.
Das Problem ist, dass man eigentlich mit den Fahrzeugen auch die Gewichtsgrenzen der Führerscheine hätte anpassen müssen. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Gewichtsgrenze hier der einzig gangbare Weg ist oder ob die Fahrzeugabmessungen oder Ausstattungen noch eine Rolle spielen müßten.
Ein Kleintransporter mit 4,5t fährt sich kaum anders als einer mit 3,5t, ein LKW mit 9t kaum anders als einer mit 7,5t.
Aber ein LKW mit 7,5t fährt sich deutlich anders als ein Kleintransporter mit 5t.
Meiner Meinung nach müßten die FS-Grenzen anders liegen:
B zu C1: Grenze bei einem zul. GG von 5t bzw. Fahrzeugen mit Druckluftbremsanlage oder Abmessungen von mehr als 2,2m Breite und 7,5m Länge (ohne Anhänger).
C1 zu C: Grenze bei mehr als 12t oder Abmessungen von mehr als 2,4m Breite und 9m Länge (ohne Anhänger)
Beim Anhängerschein jeweils alle zulässigen Anhänger (Maximalmasse wie bei Solofahrzeugen), ohne Anhängerschein nur bis 750kg (auch bei B).
Gruß,
Michael
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| 11.07.2008 11:25 |
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Andr7eas7 S.7, Pentling |
| 11.07.2008 11:31 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 11.07.2008 11:31 |
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., Stuttgart |
| 11.07.2008 11:39 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 11.07.2008 12:09 |
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., Stuttgart | |