Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Lenkrad mit hydraulischem Rettungsgerät ziehen. | 20 Beiträge |
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 494669 |
Datum | 12.07.2008 10:48 MSG-Nr: [ 494669 ] | 6463 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo!
Geschrieben von Peter SassenrothDas Krumziehen der Lenksäule mit Ketten ( Bild Wikipedia) ist nach UVV schon lange verboten.
Dass das unüblich ist und nicht mehr praktiziert wird, war mir bekannt.
Vielleicht kannst du mir die entsprechende Stelle in der UVV nennen, in der das Verbot nachzulesen ist um mir unnötige (womöglich sogar vergebliche?) Sucharbeit zu ersparen? Danke!
Grüße
Magnus
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| 12.07.2008 09:34 |
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., Isselburg | |