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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | (BF-) Vorschriften zur Höhe von Mobiliar in Großraumbüros | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 493927 | ||
Datum | 09.07.2008 08:22 MSG-Nr: [ 493927 ] | 7491 x gelesen | ||
Tach, zu den 1.500 mm kann ich jetzt auch nichts sagen. Ich kenne zumindest aber vier Großraumbüros, bei denen die Schrankhöhen 1.580 mm nicht überschreiten. In der Fläche - an Wänden sieht es anders aus. Grundsätzlich zum Thema Arbeitsergonomie interessant ist die Bildschirmarbeitsverordnung. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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