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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | (BF-) Vorschriften zur Höhe von Mobiliar in Großraumbüros | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 493901 | ||
Datum | 08.07.2008 22:59 MSG-Nr: [ 493901 ] | 7669 x gelesen | ||
Kenne ich nur aus der allgemeinen Arbeitststättengestaltung, zum Einen, um dem Arbeitnehmer nicht trotz Großraumbüro das Kanickelstall-Gefühl zu geben, zum anderen um eine Brandentstehung innerhalb der großen Nutzungseinrichtung rechtzeitig zu sehen. In Hessen sprach man (Gewerbeaufsicht) 2001 immer von max. 1,40m Schrankhöhe. Eine konkrete Rechtsgrundlage habe ich dazu aber auch nicht zur Hand. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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