Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | (BF-) Vorschriften zur Höhe von Mobiliar in Großraumbüros | 15 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 493882 |
Datum | 08.07.2008 22:27 MSG-Nr: [ 493882 ] | 7694 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Vorbeugender Brandschutz
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Johannes MeierIn meiner Firma in Hannover gibt es neuerdings eine rigorose Beschränkung der Mobiliarhöhe in (Großraum-) Büros auf 1,50m.
Ich kenne ab und an das Konzept, daß ein gewisses Maß an Durchsicht im Sinne von früher Branderkennung bei Rundgängen des Werksschutzes gegeben sein soll, wenn keine BMA vorhanden.
Auch aus Gründen der Arbeitssicherheit (schnelleres Auffinden einer Bewußtlosen Person) habe ich so etwas schon mal gehört.
Allerdings ist auch mir keine konkrete Forderung im Brandschutzrecht bekannt.
Ich empfehle ebenfalls hier mal beim zuständigen VB anzufragen, das könnte entweder auf ein Mißverständnis oder auf die Vermeidung von Abschottungskonstruktionen einzelner MA herauslaufen, die mit dem Etikett Brandschutz durchgesetzt werden soll.
BMA / Sprinklerung vorhanden?
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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| 08.07.2008 22:07 |
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