Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Personalprobleme bei kleinen Feuerwehren | 28 Beiträge |
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 493709 |
Datum | 08.07.2008 11:34 MSG-Nr: [ 493709 ] | 6956 x gelesen |
Feuerwehr
Atemschutzgeräteträger
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
Wenn jemand die G26.3 nicht mehr besteht, dann muß er natürlich nicht in die Ehrenabteilung etc. Wenn dies aber mit 35 Jahren bereits passiert, dann sollte sich der Vorgesetzte schon mal Gedanken machen, ob der Kamerad noch vernünftig einzusetzten ist. Wer mit 18 oder 20 die G26.3 nicht besteht, hat in einer FW meines Erachtens nicht verloren. (das Thema hatten wir in den letzten Wochen des öfteren hier an dieser Stelle).
Wenn wir mit einer Staffel ausrücken, haben wir mind. 5 AGT dabei. Das ist sicher auch darin begründet, daß wir eine Großstadt-FF sind. Aber auch auf dem Land kann eine FF zum Gebäudebrand mit Personenschaden (nach-)alarmiert werden, und dann ist ein einziger mickriger PA-Trupp schon etwas dürftig, oder?
Die Problematik eines nichtvorhanden Rettungstrupps mal ganz beiseite gelassen, gibt es (zumindest in München) Meldebilder, bei denen sich bis auf den MA alle mit PA ausrüsten und dann alle als geschlossener Stoßtrupp vorgehen. (U-Bahn, Hochhaus).
Mein Fazit:
Jeder (Neuzugang) sollte zwingend zum AGT ausgebildet werden, wenn er dann mit 45 die G26.3 nicht besteht, dann finden sich mit Sicherheit Aufgabenbereiche, die für ihn oder sie geeignet sind. Aber bitte nicht in der Atemschutzausbildung!!!!!
Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.
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| 07.07.2008 15:34 |
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., Augsburg |
| 07.07.2008 15:50 |
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Thom7as 7E., Nettetal |
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Ingo7 K.7, Wahrendorf |
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Chri7sto7phe7r W7., Seelbach |
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Marc7us 7P., Rahden |
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