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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rückhaltesysteme für KTW/RTW | 4 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 491921 | ||
Datum | 30.06.2008 16:32 MSG-Nr: [ 491921 ] | 2036 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino ältere Fahrzeuge (vo 1999 bzw. nach 1999 und noch nicht der ersten DIN EN 1789 entsprechend!) die nach wie vor laufen (z.B. als Res-KTW) Wo besteht denn hinsichtlich dieser Fragestellung der Unterschied zwischen der EN 1789 (1999) und der EN 1789 (2008)? Wenn ich schon so argumentiere, müsste nach jeder Aktualisierung der EN 1789 ein Transportverbot für die jeweiligen Fahrzeuge, die die aktualisierte Norm nicht erfüllen, ausgesprochen werden. Ansonsten hinkt der Vergleich. Weil der Unterschied zwischen der ersten Ausgabe und der aktuellen ist ja schon recht bedeutend. Geschrieben von Ulrich Cimolino Gibt es hier tatsächlich ein faktisches Transportverbot für diese Fahrzeuge? Kenne ich nur aus diversen Rettungsdienstbedarfsplänen, die dieses explizit vorschreiben: "Fahrzeuge, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, müssen der EN 1789 entsprechen". Hier ist das Wort Rettungsdienst allerdings dehnbar. Fängt dieser erst an, wenn transportiert wird, oder nicht. Allerdings bin ich mir über die Rechtslage nicht im klaren, da meiner Meinung nach eine verfassungsrechtliche Kollision vorliegt (Bestandsschutz der Rechtssprechung). Auch hier ist leider so eine pauschale Aussage nicht möglich. Was ist z.B. mit Fahrzeugen, die zwar der DIN 75079 entsprechen, bzw. zu dieser Zeit in Dienst gegangen sind, die neue Norm aber trotzdem (zufällig) erfüllen? Dürfen diese auch nicht transportieren? Oder muss eine Art Gutachten erstellt werden, dass diese die Vorgaben trotzdem erfüllen? Geschrieben von Ulrich Cimolino Gilt das "nur" für die Tragen, oder nicht dann auch für alle wesentlichen Inhalte der DIN EN 1789 (also z.B. nachgewiesene 10g-Belastbarkeit aller Komponenten). Auch das erscheint mir in diesem Zusammenhang unlogisch. Warum sollen die Tragen, bzw. die Befestigungssysteme anders gewichtet sein als z.B. medizinische Ausrüstung oder auch Fahrzeugsicherheitssysteme. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie reagieren die unterschiedlichen HiOrgs, die ja i.d.R. den entsprechenden San-Dienst stellen, darauf? Bisher ist mir keine entsprechende Regelung aus mehreren Rettungsdienstbereichen bekannt. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wo wurden ggf. welche Rückhaltesysteme nachgerüstet - und wie wird sichergestellt, dass die den aktuellen Normanforderungen genügen? Was ja teilweise nicht einmal möglich ist, da die Haupttrage als Bestandteil des Rückhaltessystems dann ja auch bestimmte Bedingungen erfüllen muss (z.B. EN 1865). | ||||
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