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Thema | Rescue-Engineering (Köln) oder SiTe (Wuppertal) | 27 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 491506 |
Datum | 26.06.2008 23:52 MSG-Nr: [ 491506 ] | 6251 x gelesen |
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
mittlerer Dienst
Hi,
Geschrieben von Sebastian SchmitzWelcher Studiengang geht genauer ins Detail bei den naturwissenschaftlichen Grundlagen? Welcher ist in diesem Bereich eher allgemein gehalten?
naturwissenschaftliche Grundlagen...hm, also zumindest die ingenieurswissenschaftliche Grundlagen werden bei der SiTe recht stark betont ;-) Man legt Wert darauf, wirklich "Ingenieure" auszubilden.
Davon ab sind SiTe-Absolventen immer Generalisten, um Zusammenhänge zu erkennen und zu begreifen, insofern natürlich beispielsweise in TM nicht dermaßen bewandert wie ggf. Maschbauer.
Geschrieben von Sebastian SchmitzWelcher Studiengang ist zeitlich mit der parallelen Arbeit bei der Fw besser vereinbar?
Bei Interesse könnte ich Kontakt zu einem SiTe herstellen, der neben Dienst im mD studiert hat und nun im hD-Vorbereitungsdienst ist...
Geschrieben von Sebastian SchmitzWie sehen die Zugangsvorraussetzungen für Leute mit Berufserfahrung im Bereich Fw aus? Gibt es Ausnahmeregelungen gegenüber den normalen Vorraussetzungen?
WEiß ich im Detail nicht, weiß aber dass auch ohne Abi studiert werden kann (z.B. mit Meister-Abschluss und Eingangsprüfung u.ä.m.); dahingehend am besten bei der Studienberatung nachfragen.
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
deutscher Teil von firetactics.com
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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