Rubrik | Ausbildung |
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Thema | TM 1/2 | 34 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 491418 |
Datum | 26.06.2008 12:34 MSG-Nr: [ 491418 ] | 13937 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
Feuerwehrmann
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Sascha Joerchel AGT kann aufgrund des Gleichberechtigungsgrundsatzes nicht Voraussetzung sein.
Was hat Gleichberechtigung damit zu tun, ob jemand die Voraussetzung für einen Lehrgang erfüllt?
AGT ist für mich eine unumstößliche Voraussetzung für einen GrFü. Wie soll derjenige sonst später die Belastungen für und die Anforderungen an seine Jungs einschätzen können, wenn er das selbst nie gemacht hat?
Und ja, ich gehe selbstverständlich von der Aussage unseres ehem. Leiter LFS/ jetzigen Landesbranddirektors aus: Eine Feuerwehr ohne Atemschutz ist keine Feuerwehr.
Sprich alles was sich Feuerwehr nennt hat auch PA und damit auch AGT, so daß der FM auch standardmäßig als AGT ausgebildet wird.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 25.06.2008 16:15 |
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L. M7., Zweiflingen-Orendelsall |
| 25.06.2008 16:32 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 25.06.2008 16:35 |
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L. M7., Zweiflingen-Orendelsall | |