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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | TM 1/2 | 34 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 491367 | ||
Datum | 25.06.2008 17:36 MSG-Nr: [ 491367 ] | 13945 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Lutz Wagner *) Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang "Sprechfunker" und der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" absolviert werden. Und "Soll" heißt "Muss wenn kann". Ein Kamerad mit Diabetes z.B. kann nach arbeitsmedizinischem Grundsatz G26.3 nicht AGT werden. Trotzdem kann er ganz normal seine TMII-Ausbildung durchlaufen. Wünschenswert ist das natürlich. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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