News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt ab 18?? | 16 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 491302 | ||
Datum | 25.06.2008 11:43 MSG-Nr: [ 491302 ] | 4224 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Blume Das Feuerwehrwesen in Niedersachsen wird durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz geregelt. Dieses besagt in der aktuellen Fassung von 2004 in §11(2), dass man mit 16 Aktives Mitglied werden kann. Hallo! Und trotzdem kann jede Wehr in ihrer Satzung eine andere Altersgrenze festlegen - was durchaus sinnvoll ist. Stichwort Aufsichtspflicht. Ein Gruppenführer sollte Gruppen führen und nicht den Kindergärtner für Jugendliche machen müssen. Aber diese leidige Diskussion hatten wir hier schon mehr als einmal, guckst du in der Foren-Suche. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|