Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Eintritt ab 18?? | 16 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 491301 |
Datum | 25.06.2008 11:42 MSG-Nr: [ 491301 ] | 4151 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Dürfte auch immer von der aktuellen Personalsituation UND von der jeweiligen Person an sich abhängen. Also ob man in der aktiven Wehr Bedarf hat oder nicht und ob man es im konkreten Fall der Person aus der Jugendfeuerwehr zutraut in der aktiven Wehr zurechtzukommen oder nicht.
Bei uns ist es z.B. so, daß wir unsere Sollstärke erreicht und sogar überschritten haben. Zugänge von außen sind eigentlich nicht mehr möglich, Leute aus der Jugendfeuerwehr werden jedoch weiter übernommen. Begründung ist wohl unter anderem, daß nur entsprechend der Sollstärke auch PSA vorgehalten wird bzw. wurde. Es kann also sein, daß obwohl Personen unter 18 übernommen wurden, in Zukunft gewartet wird, bis diese 18 sind. Grundvoraussetzung ist aber auf jeden Fall der bestandene Grundlehrgang, vorher wurde man mit unter 18 nicht übernommen.
Außerdem, kann-Regelungen sind nun einmal keine muß-Regelungen und wenn man Gründe gegen eine Übernahme anführen kann (siehe mein Beispiel), dann wird es schwer sich gegen eine solche Entscheidung durchzusetzen. Wobei ich auch keinen zwingenden Grund sehe, unter 18 übernommen werden zu müssen.
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