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Thema | Ab welcher Fw-Größe ZF-Qualifikation | 65 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 491169 |
Datum | 24.06.2008 16:12 MSG-Nr: [ 491169 ] | 11274 x gelesen |
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Zugführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Christof StroblJeder Kdt. ist (bei örtl. Zuständigkeit) automatisch EL, braucht dafür aber nur die Lehrgänge zum GF und Leiter einer FW. ....... Hier wäre die ZF Qualifikation auf jeden Fall notwendig.
Hallo,
du hast aber ketzerische Gedanken.
Du kannst doch nicht verlangen, dass jeder Kdt. und dessen Stellvertreter den ZF-Lehrgang machen. Das schaffen doch die meisten nicht (kostet zuviel Zeit, für was braucht man den Sch....?).
Naja, wenn´s zu stark aus dem Ruder läuft, kann ja der KBM oer KBI übernehmen. Aber die tun das auch nicht immer kund und dann kommt ein schönes Wirrwar dabei heraus.
Übrigens, wir haben vier ZF in unserer FF.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
FF Mühlhausen
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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