Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ab welcher Fw-Größe ZF-Qualifikation | 65 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 491132 |
Datum | 24.06.2008 13:51 MSG-Nr: [ 491132 ] | 11691 x gelesen |
Dienstvorschrift
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Zugführer
Hi,
Geschrieben von Tobias Josef RieschGibt es vielleicht hier sogar Vorgaben in Mindeststärkenverordnung, DV o. Ä.?
Naja, es gibt die Anlage 3 VollzBek des BayFwG, die ,wenn auch etwas grob gehalten, zumindest ab 2 Gruppen einen ZF fordert/empfiehlt/vorschlägt (kA welche Rechtsstellung eine solche VollzBek hat).
mkG
Adrian Ridder
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"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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