Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haltung gefährlicher Tiere - Information an die Feuerwehr | 58 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8R., Kölleda / Thüringen | 490827 |
Datum | 22.06.2008 19:47 MSG-Nr: [ 490827 ] | 16743 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Rettungsdienst
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Da ich mich leider beruflich damit beschäftige:
Neben der genannten Anzeige/Genehmigung (muss nachschauen) bezüglich Artenschutz (zuständig Landratsamt/kreisfreie Stadt) gibt es in Bayern auch eine Genehmigungspflicht für gefährliche Tiere (LStVG), zuständig die Gemeinden.
Sollte wirklich jemand bei seiner Gemeinde nachfragen und eine Liste erhalten, verlasst Euch nicht darauf. Mir sind Fälle bekannt, wo mehrere Würgeschlangen jahrelang ohne Genehmigung gehalten wurden und nur durch einen Abgleich zwischen Artenschutzliste und Genehmigungsliste (für sowas werden gerne Lehrlinge verbraten) wurde dies entdeckt. Die Halter können oft nicht unterscheiden zwischen Artenschutz und LStVG oder wissen auch nicht, daß es beide gibt.
Bitte nicht vergessen, daß auch Vogelspinnen, Echsen, Schnappschildkröten, Skorpione... unter die gefährlichen Tiere fallen. Die Kommentare machen außerdem deutlich, daß die Art nicht unbedingt gefährlich sein muss, es reicht bereits aus, daß ein Anblick bei einem Normalbürger
!!Angstreaktionen!! auslösen kann!
(Annahme: Brand oder andere konkrete Gefahr, Person bewustlos und zwischen Retter (egal ob Fw, RD oder Pol) läuft/kriecht so ein Tier herum; Bewustlosen zurücklassen, weil Eigenschutz, Tier könnte ja gefährlich sein???)
Außerdem zeigt die Erfahrung, daß die Halter von solchen Tieren meist unterschiedliche Arten halten und man so nie weiß, ist neben der Boa auch die Natter ausgekommen?
Und bitte absolut nicht unterschätzen! Die Haltung solcher Tiere ist keinesfalls mehr die große Ausnahme! Es kann jede kleine Ortsfeuerwehr treffen!
Auch solche Fälle sind möglich:
Frau macht Besuch bei Bekannter in Bayern und hat ihre Würgeschlange dabei! Diese büchst ihr beim Besuch aus und treibt sich !tagelang! im Gebüsch in der Nähe eines belebten Badeweihers herum! Die Kameraden aus dem Landkreis Mühldorf dürften den Fall besser kennen, die Feuerwehr wurde mit der Suche nach dem Tier beauftragt. Das Tier war von der Halterin an ihrem Wohnort in Norddeutschland nicht ordnungsgemäß gemeldet oder genehmigt!
Eine sehr objektive Darstellung von Tobias Josef Riesch. Warrum gibt es dann keine psychologischen Eignungstests für die Halter solcher Tiere. Ebenso wie eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz. Das einfach "Polizeiliche Führungszeugnis" reicht hier nicht aus.
Ein fiktivies Beispiel hierzu:
Ein junger Mann mit rechtsextremen Ansichten, der nie negativ in Erscheinung getreten ist. Kauf sich eine Königspython von vier Metern Länge. Dieser Mann wohnt neben einem Behindertenwohnheim. Aufgrund seines verfassungsfeindlichen menschenverachtenden Weltbildes hat er einen aufgestauten Haß gegen die Bewohner. Eines Tages beim Füttern der Schlange, lässt er absichtlich das (selbstgebaute) Terrarium offen. Das Tier geht ab. Und tötet in dem Heim zwei Bewohner, die aufgrund ihres Krankheitsbildes (z. B. Trisomie 21) es für ein Kuscheltier halten.
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