alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Feuerwehr
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahrverbot gilt nicht im Dienst7 Beiträge
AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW490632
Datum21.06.2008 17:12      MSG-Nr: [ 490632 ]2951 x gelesen

Ja er darf die Fahrzeuge auch wieder nach Hause fahren, denn diese Ausnahme - so sie denn vom Gericht gemacht wird - gilt i.d.R. für Feuerwehrfahrzeuge allgemein, da hier die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechterhalten werden soll, und diese bedingt auch Übrungsfahreten etc. .

Darüber hinaus reich es jedoch i.d.R. nicht aus "nur" Feuerwehrmann zu sein, Die Gerichte fordern regelmäßig weitere Voraussetzungen, nämlich dass z.B die Anwesenheit des Betroffenen als Fahrer in der FW zwingend erforderlich ist, also nicht genügend andere Fahrer zur Verfügung stehen, so dass der FAQ (SB) an anderer Postion eingesetzt werden kann. Bei einer Berufsfeuerwehr scheidet eine solche Regelung in den meisten Fällen aus genau diesem Grund aus. da haben i.d.R. alle FA (SB) einen Führerschein, so dass der Betroffene eben auf nderer Position eingesetzt wird für die Dauer des Fahrverbots. Hat alo manchmal auch Vorteile "nur" bei der FF zu sein... ;)


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 21.06.2008 10:28 Mark7us 7S., Nideggen
 21.06.2008 13:27 Seba7sti7an 7R., Berlin
 21.06.2008 14:30 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 21.06.2008 17:12 ., Köln
 25.06.2008 07:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.06.2008 08:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 25.06.2008 08:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen

0.174


Fahrverbot gilt nicht im Dienst - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt