Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrverbot gilt nicht im Dienst | 7 Beiträge |
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 490632 |
Datum | 21.06.2008 17:12 MSG-Nr: [ 490632 ] | 2951 x gelesen |
Feuerwehr
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Ja er darf die Fahrzeuge auch wieder nach Hause fahren, denn diese Ausnahme - so sie denn vom Gericht gemacht wird - gilt i.d.R. für Feuerwehrfahrzeuge allgemein, da hier die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechterhalten werden soll, und diese bedingt auch Übrungsfahreten etc. .
Darüber hinaus reich es jedoch i.d.R. nicht aus "nur" Feuerwehrmann zu sein, Die Gerichte fordern regelmäßig weitere Voraussetzungen, nämlich dass z.B die Anwesenheit des Betroffenen als Fahrer in der FW zwingend erforderlich ist, also nicht genügend andere Fahrer zur Verfügung stehen, so dass der FAQ (SB) an anderer Postion eingesetzt werden kann. Bei einer Berufsfeuerwehr scheidet eine solche Regelung in den meisten Fällen aus genau diesem Grund aus. da haben i.d.R. alle FA (SB) einen Führerschein, so dass der Betroffene eben auf nderer Position eingesetzt wird für die Dauer des Fahrverbots. Hat alo manchmal auch Vorteile "nur" bei der FF zu sein... ;)
-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-
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