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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildung und diverse Hindernisse? | 26 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 490618 | ||
Datum | 21.06.2008 15:52 MSG-Nr: [ 490618 ] | 9893 x gelesen | ||
Dadurch das der TE gesagt hat, es steht in seinem normalen Führunsgzeugnis, kannst du Gift drauf nehmen das dies auch im erweiterten Führungszeugnis drin steht. Und wie schon geschrieben aus dem Behördenzeugnis wird nichts getilgt. Sie Ausnahmen. Und du kannst dich auch drauf verlassen, wenn eine Behörde das erweiterte Zeugnis anfordert, nach der Zustimmung desjenigen, wird sicher nicht drauf geschaut ob hier eine Gefährdung der Allgemeinheit vorliegt, sondern es wird einfach der komplette Auszug verschickt. | ||||
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