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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | TV im Mannschaftraum => Gema? | 9 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 489512 | ||
Datum | 15.06.2008 20:47 MSG-Nr: [ 489512 ] | 3698 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Schindler Mike Raum natürlich öffentlich! - daher auch rauchverbot (ich spreche von RLP) der Status des Raumes ist dafür uninteressant. Massgeblich ist die Veranstaltung die stattfindet. Z.B. eine private Geburtstagsfeier in einer Gaststätte ist GEMA-frei. Die Definitionen die für das Rauchverbot hergenommen werden haben mit der GEMA gar nichts zu tun. Geschrieben von Schindler Mike 2. GEMA IST fällig! meiner Meinung, und die des Rechtsanwaltes der die Stellungnahme die im Threadcontainer verlinkt ist verfasst hat, nach NEIN Geschrieben von Schindler Mike sowohl für TV als auch für jedes Radio (auch in Fahrzeugen) sorry - da bringst du zwei total verschiedene Dinge durcheinander: GEMA und GEZ ... Das Radio im ELW hat mit der GEMA zunächst gar nichts zu tun. Es sei denn es wird für die Musikberieselung bei einer öffentlichen Veranstaltung benutzt. GEZ hat nur was mit der Bereitstellung von Rundfunk- und TV-Geräten incl. neuartige Rundfunkgeräte was zu tun. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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