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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | TV im Mannschaftraum => Gema? | 9 Beiträge | ||
| Autor | Phil8ipp8 S.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 489477 | ||
| Datum | 15.06.2008 19:12 MSG-Nr: [ 489477 ] | 3805 x gelesen | ||
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Geschrieben von = anonym= Ein Mannschaftsraum, wäre wie ein Vereinsheim zu werten Grundsätzlich ist die Feuerwehr kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde! Somit sollte diese Aussage wohl keine Gültigkeit haben. Geschrieben von =anonym= Es geht wohl am ehseten um die Definition von "Öffentlich". Also ich finde nicht das man einen Mannschaftsraum der Feuerwehr in einem Gerätehaus nicht als "Öffentliche Räumlichkeit" ansehen kann. | ||||
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