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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Selbsständigkeit | 22 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 489296 | ||
Datum | 13.06.2008 23:21 MSG-Nr: [ 489296 ] | 7895 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Backhaus Also zur Frage wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit wenn man zum Lndkreis Gemeinde oder ähnliches gehen würde und sagt so hier ist der Rtw das die Wache wie siehts aus mit der beauftragung??? Kein Kostenträger und kein LK würde eine Beauftragung vornehmen, ohne einen entsprechenden Bedarf zu haben. Wenn überhaupt, habt ihr zwei Möglichkeiten. Bei einer Ausschreibung für einen (neuen) Standort mitbieten und gewinnen, oder KT ohne Verbindung zum Regelrettungsdienst fahren. In beiden Fällen müsst ihr natürlch alle einschlägigen Gesetze, allen voran das niedersächsische Rettungsdienstgesetz. Da dürftest du auch eine nähere Erläuterung finden, was für Grundlagen du haben musst, um mitspielen zu dürfen. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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