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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freier Entritt... | 29 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 K.8, Soest / | 488814 | ||
Datum | 11.06.2008 17:15 MSG-Nr: [ 488814 ] | 9108 x gelesen | ||
Hallo vor 2 (?) Jahren wurde hier ein Spassbad ( inkl. 2x 25 meter sportbecken ) gebaut. Träger sind die Stadtwerke - haben laut Aussagen also nichts mit der Stadt direkt zu tun. Von daher gibts bei Vorlage des Dienstausweises eine Ermässigung auf den wirklich sehr happigen Eintrittspreis. 10 x 60 minuten = 28 Euros. Ermässigt für FW / POL / THW: "Tageskarte" = 2,10 Euros. Ein Fixbetrag wird vom Stadtfeuerwehrverband bezuschusst - der Rest muss am Ende des Monats entrichtet werden. Ich komme im Schnitt auf ca. 20 Euros / Monat an Kosten - Joggen reizt mich kein bisschen und mit dem Fahrrad fahre ich pro Werktag ca. 12 km. Thematik positive Effekte zur Mitgliederwerbung: Hier werden anscheinend potentielle Bewerber beschrieben, die "nur" wegen der Ermässigung einer FW beitreten. Wie hoch soll dieser Prozentsatz sein? IMO ist das nur ein verschwindend geringer Teil. Auf der anderen Seite sollte man über JEDEN weiteren Helfer froh sein - sofern er sich vollkommen quer stellt kann man ja über die Einsatz- Übungs- whatever Mentalität sprechen. Was mich darüber hinaus noch interessiert: Sofern ich mich erinnern kann gibt es irgendeine bürokratische Neuerung (?) bei den Kommunen - NRW - , die es wohl nicht mehr ohne weiteres ermöglichen soll, dass man z.b. als FW einen Raum der Stadt für Veranstaltungen nutzen kann - sondern dafür dann eine Mietgebühr entrichten muss. Wird wohl irgendwas im Rechnungswesen sein / bei der Buchführung ?! Vllt kann mir da ja jemand, der in dieser juristerei ein wenig bewandert ist, einen Tipp geben ;) Some say... | ||||
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