Rubrik | Taktik |
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Thema | Nach dem Motto 'Das ist mein Feuer' | 75 Beiträge |
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 488809 |
Datum | 11.06.2008 16:48 MSG-Nr: [ 488809 ] | 18289 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Hallo,
Geschrieben von Marc DickeyDa die Leitstelle von genau dieser Feuerwehr auch betrieben wird hat diese -sofern innendienstlich festgelegt- auch eine entsprechende Weisungsbefugnis.
genau und das ist der Fall bei kreisfreien Städten.
Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenstern lehnen, aber AFAIk ist es z.B. bei uns im Kreis so:
Die Leistelle ist in den Gebäuden der BF Minden untergebracht wird aber durch den Kreis betrieben. Minden hat eine BF und FF und ist große kreisangehörige Stadt. In diesem Fall sollte dem Disponenten gegenüber der BF Minden und FF Minden genau die gleiche Weisungsbefugnis zustehen wie mir in Stemwede, nämlich gar keine.
Meine Aussagen beziehen sich nicht auf Einsätze im Rettungsdienst.
Mfg,
Julian
P.S. Das ist aber eine Ausnahme. Mir sind nur drei BF in nicht kreisfreien Städten in NRW bekannt: Minden, Ratingen (im Wandel) und Paderborn (noch im Wandel?)
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein
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| 06.06.2008 13:07 |
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., Loiching | |