Rubrik | Taktik |
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Thema | Nach dem Motto 'Das ist mein Feuer' | 75 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 488764 |
Datum | 11.06.2008 11:07 MSG-Nr: [ 488764 ] | 18320 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Oliver SandersIn NRW ist es aber auch so, dass in Städten mit BF und FF die Leitstelle der FF weisungsbefugt ist.
Das liegt aber daran, daß BF und FF zusammen die Feuerwehr der jeweiligen Stadt sind. Da die Leitstelle von genau dieser Feuerwehr auch betrieben wird hat diese -sofern innendienstlich festgelegt- auch eine entsprechende Weisungsbefugnis.
Mkg
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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| 06.06.2008 13:07 |
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., Loiching | |